Sonntag, 16. Januar 2011

Freunde, wie Ihr die Schufa-Einträge sofort sperren lassen könnt!


Freunde, wie Ihr die Schufa-Einträge sofort sperren lassen könnt!

 

Hallo Freunde,
die Schufa will, dass Sie Folgendes NICHT wissen: Sie darf nur
Informationen zu unbestrittenen Forderungen an Dritte übermitteln.
Vor einiger Zeit wurde in einem Gerichtsurteil entschieden, dass
die Schufa negative Einträge bis zur vollständigen Klärung sperren
muss, wenn Sie als Betroffene(r) gegen die Forderung Widerspruch
eingelegt haben.
Im Klartext heißt das: Wenn Sie gegen Ihre Forderung Widerspruch
einlegen und sich auf dieses Gerichtsurteil berufen, dann ist Ihr
negativer Schufa-Eintrag bis zur endgültigen Klärung gesperrt, das
heißt für Dritte unsichtbar, also so gut wie gelöscht!
In meiner komplett ausformulierten, hochgradig effektiven
Widerspruchs-Mustervorlage berufen Sie sich auf genau dieses
Gerichtsurteil. Darüber hinaus enthält meine Mustervorlage
insgesamt acht (!) Verweise auf Paragrafen des
Bundesdatenschutzgesetzes.
Mit meinem Musterbrief heizen Sie der Schufa und Ihrem Gläubiger so
richtig ein. Sie machen hier wirklich von allen Möglichkeiten
Gebrauch, die Ihnen das Bundesdatenschutzgesetz bietet: Sie
untersagen die zukünftige Speicherung von Daten, die Ihre Person
betreffen, ohne Ihre vorherige ausdrückliche schriftliche
Genehmigung. Darüber hinaus untersagen Sie die Übermittlung dieser
Daten an Dritte (also an die Schufa) und verlangen die
unverzügliche Sperrung bereits an die Schufa übermittelter Daten.
Schließlich verlangen Sie über die Sperrung Ihrer Daten eine
Bestätigung, setzen Ihrem Gläubiger eine Frist für diese
Bestätigung und drohen mit rechtlichen Konsequenzen, falls Ihr
Gläubiger diese Frist verstreichen lässt.
Erhält Ihr Gläubiger - beispielsweise ein Inkassobüro, das von
Ihnen neben der eigentlichen Forderung noch hohe Inkassogebühren
verlangt - ein solches Widerspruchsschreiben von Ihnen, so dürfte
er ein für alle Mal die Lust verlieren, sich weiter mit Ihrem Fall
zu beschäftigen. Schicken Sie diesen Widerspruch an Ihren Gläubiger
und in Kopie an die Schufa. Warten Sie, was passiert ..
... Sie werden staunen!
In meinem E-Book 'Zurück zur Bonität. Wie Sie Ihren negativen
Schufa-Eintrag löschen können' erfahren Sie,
- wie Sie Schufa-Einträge zu Forderungen unter 1.000 Euro sofort
löschen lassen können,
- wie Sie Schufa-Einträge ohne Wartezeit sperren lassen können,
- wie Sie selbst die Löschung berechtigter negative Schufa-Einträge
erwirken können und
- wie Sie Schufa-Einträge über eine eidesstattliche Versicherung
oder einen Haftbefehl zur Abgabe einer eidesstattlichen
Versicherung löschen lassen können.
Ich lege meinen vier Schritt-für-Schritt-Anleitungen sechs komplett
ausformulierte, offensiv geschriebene Musterbriefe bei, die
Verweise auf die einschlägigen Gesetze und Gerichtsentscheidungen
enthalten. Ein erfahrener Rechtsanwalt hat alle Musterbriefe
begutachtet. Er hat mir geholfen, diese Musteranschreiben
juristisch kugelsicher zu formulieren. Er war übrigens sehr
beeindruckt von der Effektivität dieser Methoden.
Diese Musterbriefe können Sie Ihrem Fall anpassen. Meist brauchen
Sie nur Ihre Adressdaten einzufügen, die Mustervorlage auszudrucken
und abzuschicken. Fertig. Damit ersparen Ihnen diese Musterbriefe
viel Mühe, Zeit und Geld, und Sie erhalten eine reale Chance, die
vorzeitige Löschung Ihrer negativen Schufa-Einträge ohne
anwaltliche Hilfe herbeizuführen.
Es gibt keine einfachere Methode, um Schufa-Einträge zu löschen!
Schufa-freie Grüße
Celal Tasci
P.S.: Legen Sie JETZT gegen Ihre Forderung Widerspruch ein! Ihre
Schufa-Einträge bleiben bis zur vollständigen Klärung gesperrt.
Gesperrte Einträge sind so gut wie gelöscht, denn für Dritte sind
sie unsichtbar!
JETZT klicken:

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